Allgemeine Geschäftsbedingungen

über die Analyse, Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen/Vorträgen

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Evelyn Rath (hier: Auftragnehmerin) gelten für alle zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden (hier: Auftraggeber/in) vereinbarten Schulungsleistungen und Vorträge. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte.
  2. Angebote von Evelyn Rath sind sämtlich frei bleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss über die Durchführung einer Veranstaltung (Keynote, Seminar, Vortrag oä.) kommt erst durch eine schriftliche Zusage durch den/die Auftraggeber/in zustande.
  3. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus der unterzeichneten Buchungsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen können vor oder während der Durchführung der Schulungsmaßnahme vorgenommen werden, soweit diese die Schulungsmaßnahme in ihrem Kern nicht völlig verändert.
  4. Das vereinbarte Honorar für Buchungen von der Auftragnehmerin auf ihren Veranstaltungen versteht sich
    • zzgl. Reisekosten (Fahrtkostenpauschale laut Angebot), die weiteren Auslagen (Hotel, Verpflegung, Taxifahrten) und MwSt.
    • Die Voraussetzungen für die Veranstaltungsräumlichkeiten:
      • falls der Veranstaltungsraum im Obergeschoss liegt: Lift für den Transport der Bücher und Schulungsunterlagen oder Bereitstellung einer Person zum Transport der Materialien
    • Für die optimale Durchführung der Veranstaltung muss der Raum folgende Punkte erfüllen:
      • Schulungsraum mit Tageslicht; mindestens 80 qm
      • 1 Flipchart mit Papier und Stiften
      • stilles Wasser auf der Bühne
      • Beamer (muss so positioniert sein, dass freie Bewegung, d.h. ohne durch die Beamerprojektion durchzulaufen, auf der Bühne möglich ist)
      • Laptop mit Funkmaus/Fernbedienung
      • Musikanlage
      • Headset (ab 50 TeilnehmerInnen)
      • bei großen Gruppen (ab 200 TeilnehmerInnen): Großbildkameraübertragung
      • einen nahegelegenen Bereich für Buchverkauf und Beratung
    • Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des/der Auftraggeber/in bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung muss die volle Rechnungssumme gezahlt werden. Über die Honorarvereinbarung besteht absolutes Stillschweigen!
    • Sollte sich die Auftrittszeit vor Ort um mehr als 45 Minuten verzögern, behalten wir uns vor, die zusätzliche Zeit mit 120,00€ netto pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.
  5. Um den größtmöglichen Nutzen aus den Schulungsmaßnahmen zu ziehen, hat der/die Auftraggeber/in die Teilnehmenden rechtzeitig in motivierender Form über Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf zu informieren. Um einen optimalen Erfolg zu erzielen, erhält die Auftragnehmerin für die Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des/der Auftraggeber/in. Die Seminarorganisation obliegt dem/der Auftraggeber/in. Insbesondere hat der/die Auftraggeber/in für den Zeitraum der Schulungsveranstaltung eine Atmosphäre der Ruhe herzustellen. Im Hotel müssen eventuelle Handwerkerarbeiten beendet oder nicht hörbar sein.
  6. Die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind in der Vergütung enthalten.
  7. Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin bereitgestellten Unterlagen und Materialien gehen nicht auf den/die Auftraggeber/in über. Sie sind lediglich zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt. Vervielfältigung und Veröffentlichung sind nicht gestattet. Insbesondere ist die Verwendung zu Schulungszwecken nicht gestattet. Der/die Auftraggeber/in wird die Teilnehmenden zur Einhaltung dieser Bestimmung verpflichten. Die Rechte an, von dem/der Auftraggeber/in bereitgestellten Unterlagen und Materialien gehen nicht auf die Auftragnehmerin  über. Die jeweilige Verwendung außerhalb des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks ist untersagt. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

  8. Kann eine Keynote, ein Vortrag oder Seminar durch die Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt/Krankheit/Unfall oder sonstiger, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist die Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflicht berechtigt, die vereinbarte Maßnahme an einem neu vereinbarten Termin (innerhalb von 12 Monaten nach dem ausgefallenen Termin) nachzuholen.
  9. Für Teilnehmenden gilt: Anmeldungen für Veranstaltungen sind verbindlich. Jede/r Teilnehmende ist für sein/ihr Erscheinen selbst verantwortlich. Teilnahmegebühren werden im Falle von Nichterscheinen nicht zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung werden 50%, ab 60 Tagen vor der Veranstaltung wird die gesamte Gebühr in voller Höhe berechnet.
  10. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für einen mit der Maßnahme ggf. beabsichtigten Erfolg. Der/die Auftraggeber/in ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin.
  11. Gegenstand des Auftrages ist es, ein ressourcenschonendes und verschwendungsfreies Handeln im und durch die auftraggebende Organisation anzuregen. Erklärtes Ziel der Zusammenarbeit ist ausdrücklich nicht, lediglich ein umweltfreundliches Image zu fördern, ohne entsprechende interne Bemühungen, die auf tatsächliche Resultate abzielen.
  12. Mit der Buchung gestattet der/die Auftraggeber/in der Auftragnehmerin nach zufriedenstellender Auftragserledigung, ihren Firmennamen als Referenz zu verwenden bzw. ihr Firmenlogo als Referenz auf ihrer Website zu verwenden.
  13. Die Auftragnehmerin sowie der/die Auftraggeber/in versichern, dass sie weder aktives noch passives Mitglied von Scientology (International Association of Scientologists (IAS), der Scientology Church, des World Institute of Scientology Enterprises (WISE)) oder einer anderen Scientology-Organisation sind. Darüber hinaus versichert die Auftragnehmerin, nicht nach der Methode von L. Ron Hubbard oder anderer sektenähnlichen Organisationen und Personen zu arbeiten. Die Auftragnehmerin lehnt das Gedankengut und die Methoden von L. Ron Hubbard und Scientology ab. Diese Erklärung gilt genauso für andere Sekten jeglicher Art.
  14. Jede Änderung oder Ergänzung der Buchungsbestätigung bedarf der Schriftform. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform.
  15. Gerichtsstand ist Graz. Für die Buchungsbestätigung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen der Buchungsbestätigung und/oder dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.
Stand: August 2024

Einverständniserklärung

 

Der/die Auftraggeber/in stimmt zu, dass ihre/seine persönlichen Daten, nämlich Name und Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der E-Mail-Adresse office@evelyn-rath.com widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.